Das Brandschutzmanagement versteht sich im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz, im Erstellen von Brandschutzwartungsverträgen und deren Ausführung sowie die Ausarbeitung und das Erstellen von Brandschutzordnungen.
Bestellungen eines Brandschutzbeauftragten sind laut Bauordnungen in Verkaufs,- und Versammlungsstätten ab einer entsprechenden Größe Pflicht.
Als zertifizierter Brandschutzbeauftragter bin ich in der Lage, Sie bei allen anfallenden Fragen im Bereich des vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz mit Rat und Tat zur Seite zu stehen.
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